Kantonale Bewilligungen für Psychotherapeut:innen und für Organisationen der psychologischen Psychotherapie

Diese Übersicht enthält die Links zu den Webseiten der Kantone der Deutschschweiz, wo psychologische Psychotherapeut:innen resp. Organisationen der psychologischen Psychotherapie die folgenden Bewilligungen erhalten:

  • Berufsausübungsbewilligung (für Therapeut:innen; frühere Bezeichnung: Praxisbewilligung)

  • Betriebsbewilligung (für Organisationen)

  • Zulassung zur Abrechnung zu Lasten der Grundversicherung (Obligatorische Krankenversicherung OKP; für Therapeut:innen und für Organisationen)

In gewissen Kantonen können die Berufsausübungsbewilligung und die Zulassung zur Grundversicherung im gleichen Schritt beantragt werden, in anderen Kantonen läuft das separat.

In gewissen Kantonen gibt es für Personen und für Organisationen ein gemeinsames Eingangsportal, in anderen Kantonen sind es separate Portale.

Aargau

Wer als fachlich selbstständige/r Psychotherapeutin oder Psychotherapeut im Kanton Aargau tätig sein will, benötigt eine gesundheitspolizeiliche Berufsausübungsbewilligung. Sie finden untenstehend die nötigen Informationen zu den Modalitäten.

https://www.ag.ch/de/verwaltung/dgs/gesundheit/gesundheitsberufe/berufsausuebungsbewilligungen/psychotherapeut-psychotherapeutin

Betriebe, die als juristische Person organisiert sind und die angestellte Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten beschäftigen, benötigen für eine Tätigkeit ebendieser Personen eine Zulassung, dass sie zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) tätig sein dürfen.

https://www.ag.ch/de/verwaltung/dgs/gesundheit/gesundheitsberufe/betriebsbewilligungen/organisation-der-psychotherapie

Appenzell-Innerrhoden

Personen, die im Kanton einer Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung eines Gesundheitsberufes nachgehen, benötigen dazu eine Berufsausübungsbewilligung. In diesem Zusammenhang arbeitet das Bundesamt für Gesundheit eng mit den für die Überwachung der Gesundheitsberufe zuständigen kantonalen Behörden zusammen. Diese sind auch zuständig für die Erteilung der Berufsausübungsbewilligung. Im Kanton Appenzell I.Rh. ist diese Aufgabe dem Gesundheitsamt zugeteilt.

https://www.ai.ch/themen/gesundheit-alter-und-soziales/aufsicht-leistungserbringer-gesundheits-und-sozialbereich/berufsausuebungsbewilligung-gesundheitsberufe

OKP-Zulassung Gesundheitsberufe: Ambulante Leistungserbringer, welche Ihre Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen möchten, benötigen hierfür neu eine Zulassung des Kantons, in welchem sie tätig werden möchten. Entsprechende Gesuche können im Kanton Appenzell I.Rh. mit den untenstehenden Formularen beim Gesundheitsamt eingereicht werden.

https://www.ai.ch/themen/gesundheit-alter-und-soziales/aufsicht-leistungserbringer-gesundheits-und-sozialbereich/okp-zulassung-gesundheitsberufe

Betriebe von stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen der Gesundheitsversorgung unterstehen der Bewilligungspflicht.

https://www.ai.ch/themen/gesundheit-alter-und-soziales/aufsicht-leistungserbringer-gesundheits-und-sozialbereich/betriebsbewilligung-gesundheitsbereich

OKP-Zulassung Betriebe:

https://www.ai.ch/themen/gesundheit-alter-und-soziales/aufsicht-leistungserbringer-gesundheits-und-sozialbereich/okp-zulassung-betriebe

Appenzell-Ausserrhoden

  • Berufsausübungsbewilligung

  • Meldung Tätigkeit unter fachlicher Aufsicht

  • Meldung einer Gesundheitsfachperson in Weiterbildung

  • Meldung 90 Tage Dienstleistung

  • Zulassung zulasten OKP

https://ar.ch/verwaltung/departement-gesundheit-und-soziales/amt-fuer-gesundheit/abteilung-medizinische-dienste/fachstelle-gesundheitsfachpersonen/bewilligung-meldung/psychotherapeutin-psychotherapeut/

Bern

Auf dem online Portal der GSI steht Ihnen die Anwendung «SIRONA» zur Verfügung. Damit können Sie eine Berufsausübungsbewilligung beantragen und Ihre Beschäftigungs- und Kontaktdaten online bewirtschaften und aktuell halten. Der Zugang auf das Portal erfolgt mittels BE-Login.

https://www.gsi.be.ch/de/start/dienstleistungen/berufe/berufsbewilligungen/psychotherapeutin-und-psychotherapeut.html

Zulassungsgesuch Organisationen: Das Gesuchsformular führt schrittweise durch alle hierfür notwendigen Angaben und einzureichenden Unterlagen. Für die Prozesse "Berufsausübungsbewilligung" und "Zulassung" müssen Sie gegenwärtig an zwei unterschiedlichen Orten gleiche oder ähnliche Angaben eingeben.

https://www.gsi.be.ch/de/tools/zulassungsgesuch-organisationen.html?betreff=psychotherapeuten

Basel-Landschaft

Gesundheitsfachpersonen, die ihre berufliche Tätigkeit im Kanton Basel-Landschaft eigenverantwortlich ausüben, müssen über eine Berufsausübungsbewilligung verfügen, die vom Amt für Gesundheit ausgestellt wird. Dies gilt auch für angestellte Fachkräfte, sofern sie ihre Aufgaben fachlich eigenständig ausführen. Um eine Berufsausübungsbewilligung zu beantragen und ihre Beschäftigungs- sowie Kontaktdaten online zu verwalten, steht Ihnen die Online-Anwendung "SIRONA" zur Verfügung.

https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/volkswirtschafts-und-gesundheitsdirektion/amt-fur-gesundheit/bewilligungen/

Basel-Stadt

Hier finden Sie Informationen und die nötigen Formulare zur Berufsausübungsbewilligung in eigener fachlicher Verantwortung in der psychologischen Psychotherapie. Weiter finden Sie Informationen und Formulare zur Betriebsbewilligung, wenn Sie im Kanton Basel-Stadt eine Praxis für psychologische Psychotherapie als Aktiengesellschaft oder GmbH führen wollen.

https://www.bs.ch/themen/arbeit-und-steuern/arbeitsbewilligungen/medizinische-berufe/psychologieberufe/bewilligungen-der-psychologischen-psychotherapie

Freiburg

Nachfolgend finden Sie den Leitfaden zur Beantragung einer Berufsausübungsbewilligung und einer Zulassung zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP).

https://www.fr.ch/de/gsd/gesa/bewilligungen-ueberwachung-der-gesundheitsfachpersonen-und-institutionen/psychotherapeut-psychotherapeutin

Die Rahmenbedingungen für den Betrieb der verbreitetsten Gesundheitsinstitutionen sowie die Anleitung für den Erhalt der Betriebsbewilligung und der Zulassung zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) können nachfolgend heruntergeladen werden.

https://www.fr.ch/de/gsd/gesa/bewilligungen-ueberwachung-der-gesundheitsfachpersonen-und-institutionen/bewilligung-fuer-den-betrieb-einer-gesundheitsinstitution

Glarus

Die Berufsausübungsbewilligung ist elektronisch über das Serviceportal zu beantragen.

https://www.gl.ch/verwaltung/finanzen-und-gesundheit/gesundheit/berufe-und-einrichtungen-der-gesundheitsversorgung/berufsausuebungsbewilligung.html/3878

Um Leistungen gegenüber der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen zu können, benötigen Medizinal- und Gesundheitsfachpersonen neben einer Bewilligung zur Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung auch eine Zulassung zur Tätigkeit zulasten der OKP (Zulassung).

https://www.gl.ch/verwaltung/finanzen-und-gesundheit/gesundheit/berufe-und-einrichtungen-der-gesundheitsversorgung/zulassung-okp.html/5778

Graubünden

Wer im Kanton Graubünden einen universitären Medizinalberuf oder einen Gesundheitsberuf in eigener fachlicher Verantwortung ausübt oder als Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut in eigener fachlicher Verantwortung tätig ist, braucht eine Berufsausübungsbewilligung des Gesundheitsamtes. Die Tätigkeit darf erst nach Erhalt der Berufsausübungsbewilligung aufgenommen werden.

https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/djsg/ga/aufsichtbewilligungen/Berufe/Seiten/default.aspx

Formulare:

https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/djsg/ga/aufsichtbewilligungen/Berufe/Seiten/Formulare.aspx

Am 1. Januar 2022 ist das revidierte Zulassungsrecht zur Leistungserbringung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) in Kraft getreten (Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung, KVG). Das neue Zulassungsrecht betrifft sämtliche Leistungserbringer im ambulanten Bereich (Art. 35 Abs. 2 lit. a-g, m und n KVG). Als wesentliche Änderungen sieht das neue Zulassungsrecht die Erhöhung von Anforderungen an die Berufspraxis, ein formelles Zulassungsverfahren durch die Kantone, die Regelung der Zulassungsbeschränkungen von Ärztinnen und Ärzten sowie die Aufsicht durch die Kantone während der Dauer der Leistungserbringung vor.

https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/djsg/ga/aufsichtbewilligungen/zulassung/Seiten/default.aspx

Formulare:

https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/djsg/ga/aufsichtbewilligungen/zulassung/formulare/Seiten/default.aspx

Luzern

Hier finden Sie Informationen und Unterlagen zu allen bewilligungspflichtigen Berufen im Gesundheitswesen im Kanton Luzern. Die Dokumente sind alphabetisch aufgeführt.

https://gesundheit.lu.ch/bewilligungen?theme=&type=&publisher=ED49CD901A21483FADCAF71FC5C6C508&tag=00000000000000000000000000000000

Nidwalden

Eine Berufsausübungsbewilligung benötigen folgende Gesundheitsfachpersonen, die ihre Tätigkeit in eigener fachlicher Verantwortung und gewerbsmässig ausüben:

  1. Berufe nach Medizinalberufegesetz

  2. Berufe nach Psychologieberufegesetz oder Gesundheitsberufegesetz

  3. Leistungserbringer gemäss Krankenversicherungsgesetz

  4. weitere Berufe mit besonderem Gefährdungspotenzial gemäss Art. 21 Gesundheitsgesetz

https://www.nw.ch/gesundheitsamtdienste/1584

Obwalden

Personen, die unter eigener fachlicher Verantwortung und gewerbsmässig Krankheiten, Verletzungen oder sonstige Störungen von Menschen und Tieren behandeln, benötigen eine Berufsausübungsbewilligung.

https://www.ow.ch/dienstleistungen/4449

St. Gallen

Wer in eigener fachlicher Verantwortung als Psychotherapeutin/Psychotherapeut oder als Klinische Psychologin/Klinischer Psychologe tätig ist, braucht eine Berufsausübungsbewilligung des Gesundheitsdepartementes. Die Tätigkeit darf erst nach Erhalt der Berufsausübungsbewilligung (BAB) aufgenommen werden.

https://www.sg.ch/gesundheit-soziales/gesundheit/bewilligungen/Bewilligungen_Psycholgieberufe.html

Einrichtungen, in denen medizinische Leistungen oder Leistungen der Gesundheitspflege erbracht werden, benötigen eine Betriebsbewilligung, wenn sie von Privaten geführt werden bzw. einer privaten Trägerschaft gehören.

https://www.sg.ch/gesundheit-soziales/gesundheit/bewilligungen/betriebsbewilligungen0.html

Schaffhausen

Zur Ausübung eines bewilligungspflichtigen Gesundheitsberufes ist eine Berufsausübungsbewilligung erforderlich. Zudem erfolgt seit dem 1. Januar 2022 eine Überprüfung der Bedingungen für die Zulassung zulasten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung OKP. Diese Abklärungen bedürfen zusätzlichen Aufwand, weshalb im Moment mit einer Bearbeitungszeit von 6 - 8 Wochen gerechnet werden muss.

https://sh.ch/CMS/Webseite/Kanton-Schaffhausen/Beh-rde/Verwaltung/Departement-des-Innern/Gesundheitsamt-14314884-DE.html

Bitte beachten Sie, dass bei Institutionen (GmbH, AG o.ä.) sowohl die Institution eine Betriebsbewilligung als auch die fachliche Leitung und weiteres angestelltes Fachpersonal, welche zulasten der OKP abrechnet, eine Berufsausübungsbewilligung benötigen.

https://sh.ch/CMS/Webseite/Kanton-Schaffhausen/Beh-rde/Verwaltung/Departement-des-Innern/Gesundheitsamt-14316184-DE.html

Solothurn

Einer Berufsausübungsbewilligung des Departements bedarf, wer in eigener fachlicher Verantwortung eine Tätigkeit im Bereich des Gesundheitswesens ausübt. Das Gesundheitsamt hat auf seiner Homepage eine Liste sämtlicher bewilligungspflichtiger Berufe des Gesundheitswesens veröffentlicht.

https://so.ch/verwaltung/departement-des-innern/gesundheitsamt/aufsicht-und-bewilligungen/gesundheitsfachpersonen/psychotherapeutinnen-und-psychotherapeuten/

Organisationen der psychologischen Psychotherapie:

https://so.ch/verwaltung/departement-des-innern/gesundheitsamt/aufsicht-und-bewilligungen/betriebe/organisationen-der-psychologischen-psychotherapie/

Schwyz

Merkblätter und Formulare:

https://www.sz.ch/departement-des-innern/amt-fuer-gesundheit-und-soziales/gesundheit/fachpersonen-gesundheit/merkblaetter-und-formulare.html/8756-8758-8802-9316-9317-9443-9681-10377

Thurgau

Die Kantonsärztin ist zuständig für die Erteilung von Bewilligungen zur Berufsausübung als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut in eigener fachlicher Verantwortung. Nachfolgend sind die Gesuchsformulare für die unterschiedlichen Bewilligungen zu finden:

https://gesundheit.tg.ch/bewilligungen/berufe-a-z/psychotherapeutin-psychotherapeut.html/5480

Das Amt für Gesundheit und das Departement für Finanzen und Soziales sind zuständig für die Erteilung von Betriebsbewilligungen an ambulante ärztliche, zahnärztliche oder medizinische Einrichtungen.

https://gesundheit.tg.ch/bewilligungen/betriebe/ambulante-medizinische-einrichtungen.html/5484

Uri

Für die Erteilung der Berufsausübungsbewilligung haben die Gesuchstellenden rechtzeitig vor der Aufnahme der Tätigkeit beim Amt für Gesundheit, Klausenstrasse 4, 6460 Altdorf, die nachstehenden Unterlagen einzureichen. Das Gesuch kann Online erfolgen. Die entsprechenden Gesuchsformulare finden Sie unter «Dokumente».

https://www.ur.ch/dienstleistungen/3514

Wallis

Psychologen-Psychotherapeuten:

https://www.vs.ch/de/web/ssp/psychologen-psychotherapeuten

Zug

Behandeln Sie im Kanton Zug gewerbsmässig Krankheiten oder Verletzungen bei Menschen? Dann benötigen Sie eine Bewilligung oder eine Anmeldebestätigung des Amts für Gesundheit.

https://zg.ch/en/gesundheit/gesundheitsberufe-praxen-amtsaerztliches/bewilligungen-und-anmeldungen-fuer-gesundheitsberufe

Hier finden Sie die verschiedenen Gesuchsformulare für die Betriebsbewilligung für ambulante Praxisbetriebe, Apotheken und Drogerien sowie Alters- und Pflegeheime.

https://zg.ch/de/gesundheit/gesundheitsberufe-praxen-amtsaerztliches/betriebsbewilligungen

Bewilligungen Zulassung KVG: Seit dem 1. Januar 2022 müssen die Kantone über alle Zulassungsgesuche der Leistungserbringer in einem formellen Zulassungsverfahren befinden.

https://zg.ch/de/gesundheit/gesundheitsberufe-praxen-amtsaerztliches/bewilligungen-zulassung-kvg

Zürich

Sie benötigen eine Berufsausübungsbewilligung der Gesundheitsdirektion, wenn Sie im Kanton Zürich fachlich eigenverantwortlich tätig werden möchten. Dies gilt unabhängig davon, ob dieser Tätigkeit selbstständig erwerbend oder im Anstellungsverhältnis, zum Beispiel im Namen und auf Rechnung einer anderen Person angestellt bei einer AG oder GmbH nachgegangen wird. Massgebend ist die Frage, ob diese Tätigkeit unter fachlicher Aufsicht (wie z.B. als Assistenzärztin oder -arzt in einem Spital) oder eben in fachlicher Eigenverantwortung ausgeübt wird.

https://www.zh.ch/de/gesundheit/gesundheitsberufe/bewilligungen/berufsausuebungsbewilligung.html

Wenn Gesundheitsfachpersonen Ihre Leistungen zulasten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) erbringen möchten, benötigen sie eine Zulassung. Diese ist zusätzlich zur Berufsausübungs- oder Betriebsbewilligung einzureichen.

https://www.zh.ch/de/gesundheit/gesundheitsberufe/bewilligungen/zulassung-obligatorische-krankenpflegeversicherung.html