Kantonale Bewilligungen für Psychotherapeut:innen und für Organisationen der psychologischen Psychotherapie
Diese Übersicht enthält die Links zu den Webseiten der Kantone der Deutschschweiz, wo psychologische Psychotherapeut:innen resp. Organisationen der psychologischen Psychotherapie die folgenden Bewilligungen erhalten:
Berufsausübungsbewilligung (für Therapeut:innen; frühere Bezeichnung: Praxisbewilligung)
Betriebsbewilligung (für Organisationen)
Zulassung zur Abrechnung zu Lasten der Grundversicherung (Obligatorische Krankenversicherung OKP; für Therapeut:innen und für Organisationen)
In gewissen Kantonen können die Berufsausübungsbewilligung und die Zulassung zur Grundversicherung im gleichen Schritt beantragt werden, in anderen Kantonen läuft das separat.
In gewissen Kantonen gibt es für Personen und für Organisationen ein gemeinsames Eingangsportal, in anderen Kantonen sind es separate Portale.
Aargau
Wer als fachlich selbstständige/r Psychotherapeutin oder Psychotherapeut im Kanton Aargau tätig sein will, benötigt eine gesundheitspolizeiliche Berufsausübungsbewilligung. Sie finden untenstehend die nötigen Informationen zu den Modalitäten.
Betriebe, die als juristische Person organisiert sind und die angestellte Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten beschäftigen, benötigen für eine Tätigkeit ebendieser Personen eine Zulassung, dass sie zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) tätig sein dürfen.
Appenzell-Innerrhoden
Personen, die im Kanton einer Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung eines Gesundheitsberufes nachgehen, benötigen dazu eine Berufsausübungsbewilligung. In diesem Zusammenhang arbeitet das Bundesamt für Gesundheit eng mit den für die Überwachung der Gesundheitsberufe zuständigen kantonalen Behörden zusammen. Diese sind auch zuständig für die Erteilung der Berufsausübungsbewilligung. Im Kanton Appenzell I.Rh. ist diese Aufgabe dem Gesundheitsamt zugeteilt.
OKP-Zulassung Gesundheitsberufe: Ambulante Leistungserbringer, welche Ihre Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen möchten, benötigen hierfür neu eine Zulassung des Kantons, in welchem sie tätig werden möchten. Entsprechende Gesuche können im Kanton Appenzell I.Rh. mit den untenstehenden Formularen beim Gesundheitsamt eingereicht werden.
Betriebe von stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen der Gesundheitsversorgung unterstehen der Bewilligungspflicht.
OKP-Zulassung Betriebe:
Appenzell-Ausserrhoden
Berufsausübungsbewilligung
Meldung Tätigkeit unter fachlicher Aufsicht
Meldung einer Gesundheitsfachperson in Weiterbildung
Meldung 90 Tage Dienstleistung
Zulassung zulasten OKP
Bern
Auf dem online Portal der GSI steht Ihnen die Anwendung «SIRONA» zur Verfügung. Damit können Sie eine Berufsausübungsbewilligung beantragen und Ihre Beschäftigungs- und Kontaktdaten online bewirtschaften und aktuell halten. Der Zugang auf das Portal erfolgt mittels BE-Login.
Zulassungsgesuch Organisationen: Das Gesuchsformular führt schrittweise durch alle hierfür notwendigen Angaben und einzureichenden Unterlagen. Für die Prozesse "Berufsausübungsbewilligung" und "Zulassung" müssen Sie gegenwärtig an zwei unterschiedlichen Orten gleiche oder ähnliche Angaben eingeben.
https://www.gsi.be.ch/de/tools/zulassungsgesuch-organisationen.html?betreff=psychotherapeuten
Basel-Landschaft
Gesundheitsfachpersonen, die ihre berufliche Tätigkeit im Kanton Basel-Landschaft eigenverantwortlich ausüben, müssen über eine Berufsausübungsbewilligung verfügen, die vom Amt für Gesundheit ausgestellt wird. Dies gilt auch für angestellte Fachkräfte, sofern sie ihre Aufgaben fachlich eigenständig ausführen. Um eine Berufsausübungsbewilligung zu beantragen und ihre Beschäftigungs- sowie Kontaktdaten online zu verwalten, steht Ihnen die Online-Anwendung "SIRONA" zur Verfügung.
Basel-Stadt
Hier finden Sie Informationen und die nötigen Formulare zur Berufsausübungsbewilligung in eigener fachlicher Verantwortung in der psychologischen Psychotherapie. Weiter finden Sie Informationen und Formulare zur Betriebsbewilligung, wenn Sie im Kanton Basel-Stadt eine Praxis für psychologische Psychotherapie als Aktiengesellschaft oder GmbH führen wollen.
Freiburg
Nachfolgend finden Sie den Leitfaden zur Beantragung einer Berufsausübungsbewilligung und einer Zulassung zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP).
Die Rahmenbedingungen für den Betrieb der verbreitetsten Gesundheitsinstitutionen sowie die Anleitung für den Erhalt der Betriebsbewilligung und der Zulassung zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) können nachfolgend heruntergeladen werden.
Glarus
Die Berufsausübungsbewilligung ist elektronisch über das Serviceportal zu beantragen.
Um Leistungen gegenüber der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen zu können, benötigen Medizinal- und Gesundheitsfachpersonen neben einer Bewilligung zur Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung auch eine Zulassung zur Tätigkeit zulasten der OKP (Zulassung).
Graubünden
Wer im Kanton Graubünden einen universitären Medizinalberuf oder einen Gesundheitsberuf in eigener fachlicher Verantwortung ausübt oder als Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut in eigener fachlicher Verantwortung tätig ist, braucht eine Berufsausübungsbewilligung des Gesundheitsamtes. Die Tätigkeit darf erst nach Erhalt der Berufsausübungsbewilligung aufgenommen werden.
Formulare:
Am 1. Januar 2022 ist das revidierte Zulassungsrecht zur Leistungserbringung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) in Kraft getreten (Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung, KVG). Das neue Zulassungsrecht betrifft sämtliche Leistungserbringer im ambulanten Bereich (Art. 35 Abs. 2 lit. a-g, m und n KVG). Als wesentliche Änderungen sieht das neue Zulassungsrecht die Erhöhung von Anforderungen an die Berufspraxis, ein formelles Zulassungsverfahren durch die Kantone, die Regelung der Zulassungsbeschränkungen von Ärztinnen und Ärzten sowie die Aufsicht durch die Kantone während der Dauer der Leistungserbringung vor.
Formulare:
Luzern
Hier finden Sie Informationen und Unterlagen zu allen bewilligungspflichtigen Berufen im Gesundheitswesen im Kanton Luzern. Die Dokumente sind alphabetisch aufgeführt.
Nidwalden
Eine Berufsausübungsbewilligung benötigen folgende Gesundheitsfachpersonen, die ihre Tätigkeit in eigener fachlicher Verantwortung und gewerbsmässig ausüben:
Berufe nach Medizinalberufegesetz
Berufe nach Psychologieberufegesetz oder Gesundheitsberufegesetz
Leistungserbringer gemäss Krankenversicherungsgesetz
weitere Berufe mit besonderem Gefährdungspotenzial gemäss Art. 21 Gesundheitsgesetz
https://www.nw.ch/gesundheitsamtdienste/1584
Obwalden
Personen, die unter eigener fachlicher Verantwortung und gewerbsmässig Krankheiten, Verletzungen oder sonstige Störungen von Menschen und Tieren behandeln, benötigen eine Berufsausübungsbewilligung.
https://www.ow.ch/dienstleistungen/4449
St. Gallen
Wer in eigener fachlicher Verantwortung als Psychotherapeutin/Psychotherapeut oder als Klinische Psychologin/Klinischer Psychologe tätig ist, braucht eine Berufsausübungsbewilligung des Gesundheitsdepartementes. Die Tätigkeit darf erst nach Erhalt der Berufsausübungsbewilligung (BAB) aufgenommen werden.
https://www.sg.ch/gesundheit-soziales/gesundheit/bewilligungen/Bewilligungen_Psycholgieberufe.html
Einrichtungen, in denen medizinische Leistungen oder Leistungen der Gesundheitspflege erbracht werden, benötigen eine Betriebsbewilligung, wenn sie von Privaten geführt werden bzw. einer privaten Trägerschaft gehören.
https://www.sg.ch/gesundheit-soziales/gesundheit/bewilligungen/betriebsbewilligungen0.html
Schaffhausen
Zur Ausübung eines bewilligungspflichtigen Gesundheitsberufes ist eine Berufsausübungsbewilligung erforderlich. Zudem erfolgt seit dem 1. Januar 2022 eine Überprüfung der Bedingungen für die Zulassung zulasten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung OKP. Diese Abklärungen bedürfen zusätzlichen Aufwand, weshalb im Moment mit einer Bearbeitungszeit von 6 - 8 Wochen gerechnet werden muss.
Bitte beachten Sie, dass bei Institutionen (GmbH, AG o.ä.) sowohl die Institution eine Betriebsbewilligung als auch die fachliche Leitung und weiteres angestelltes Fachpersonal, welche zulasten der OKP abrechnet, eine Berufsausübungsbewilligung benötigen.
Solothurn
Einer Berufsausübungsbewilligung des Departements bedarf, wer in eigener fachlicher Verantwortung eine Tätigkeit im Bereich des Gesundheitswesens ausübt. Das Gesundheitsamt hat auf seiner Homepage eine Liste sämtlicher bewilligungspflichtiger Berufe des Gesundheitswesens veröffentlicht.
Organisationen der psychologischen Psychotherapie:
Schwyz
Merkblätter und Formulare:
Thurgau
Die Kantonsärztin ist zuständig für die Erteilung von Bewilligungen zur Berufsausübung als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut in eigener fachlicher Verantwortung. Nachfolgend sind die Gesuchsformulare für die unterschiedlichen Bewilligungen zu finden:
https://gesundheit.tg.ch/bewilligungen/berufe-a-z/psychotherapeutin-psychotherapeut.html/5480
Das Amt für Gesundheit und das Departement für Finanzen und Soziales sind zuständig für die Erteilung von Betriebsbewilligungen an ambulante ärztliche, zahnärztliche oder medizinische Einrichtungen.
https://gesundheit.tg.ch/bewilligungen/betriebe/ambulante-medizinische-einrichtungen.html/5484
Uri
Für die Erteilung der Berufsausübungsbewilligung haben die Gesuchstellenden rechtzeitig vor der Aufnahme der Tätigkeit beim Amt für Gesundheit, Klausenstrasse 4, 6460 Altdorf, die nachstehenden Unterlagen einzureichen. Das Gesuch kann Online erfolgen. Die entsprechenden Gesuchsformulare finden Sie unter «Dokumente».
https://www.ur.ch/dienstleistungen/3514
Wallis
Psychologen-Psychotherapeuten:
https://www.vs.ch/de/web/ssp/psychologen-psychotherapeuten
Zug
Behandeln Sie im Kanton Zug gewerbsmässig Krankheiten oder Verletzungen bei Menschen? Dann benötigen Sie eine Bewilligung oder eine Anmeldebestätigung des Amts für Gesundheit.
Hier finden Sie die verschiedenen Gesuchsformulare für die Betriebsbewilligung für ambulante Praxisbetriebe, Apotheken und Drogerien sowie Alters- und Pflegeheime.
https://zg.ch/de/gesundheit/gesundheitsberufe-praxen-amtsaerztliches/betriebsbewilligungen
Bewilligungen Zulassung KVG: Seit dem 1. Januar 2022 müssen die Kantone über alle Zulassungsgesuche der Leistungserbringer in einem formellen Zulassungsverfahren befinden.
https://zg.ch/de/gesundheit/gesundheitsberufe-praxen-amtsaerztliches/bewilligungen-zulassung-kvg
Zürich
Sie benötigen eine Berufsausübungsbewilligung der Gesundheitsdirektion, wenn Sie im Kanton Zürich fachlich eigenverantwortlich tätig werden möchten. Dies gilt unabhängig davon, ob dieser Tätigkeit selbstständig erwerbend oder im Anstellungsverhältnis, zum Beispiel im Namen und auf Rechnung einer anderen Person angestellt bei einer AG oder GmbH nachgegangen wird. Massgebend ist die Frage, ob diese Tätigkeit unter fachlicher Aufsicht (wie z.B. als Assistenzärztin oder -arzt in einem Spital) oder eben in fachlicher Eigenverantwortung ausgeübt wird.
https://www.zh.ch/de/gesundheit/gesundheitsberufe/bewilligungen/berufsausuebungsbewilligung.html
Wenn Gesundheitsfachpersonen Ihre Leistungen zulasten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) erbringen möchten, benötigen sie eine Zulassung. Diese ist zusätzlich zur Berufsausübungs- oder Betriebsbewilligung einzureichen.