Wer bezahlt bei Therapeut:innen in Weiterbildung?
Die Föderation der Schweizer Psycholog:innen (FSP) hat im Januar 2023 alle Krankenkassen der santésuisse angefragt, ob sie die Leistungen von Personen in einer psychotherapeutischen Weiterbildung im Rahmen der Grundversicherung vergüten (FSP-Umfrage, nur für Mitglieder sichtbar). Die Umfrage zeigte, dass viele Versicherer bezahlen. Auch die Groupe Mutuel hat im April 2023, wohl aufgrund des vom BAG im März 2023 verschickten Briefes an die Krankenkassen, nachgezogen. Und die CSS schreibt auf ihrer Website mittlerweile, diese Leistungen "unter Vorbehalt" zu vergüten. Im Tarifvertrag mit der Einkaufsgemeinschaft HSK (Helsana, Sanitas, KPT) war die Kostenübernahme von Anfang an vereinbart. Der Tarif beträgt 90% des Tarifs für ausgebildete Psychotherapeut:innen.
Auswertung unter Berücksichtigung der Marktanteile
In der Grundversicherung vereinen zwölf Krankenversicherer rund 94% der Versicherten. Die Marktanteile sind in der folgenden Grafik dargestellt:
Kombiniert man die Informationen der FSP (sowie Informationen der Websites von CSS, Atupri und ÖKK) mit den Marktanteilen, ergibt sich das folgende Bild:
Fazit
In einer Mehrheit der Fälle, nämlich bei 54% der Versicherten, werden die Leistungen von Psychotherapeut:innen in Weiterbildung durch die Grundversicherung vergütet.
In weiteren 19% der Fälle erfolgt eine Vergütung, wenn die Therapeut:in von einer Organisation der psychologischen Psychotherapie oder von einem Spital angestellt ist.
Bei den 17% Versicherten der CSS erfolgt eine Kostenübernahme "unter Vorbehalt". Die CSS schreibt auf ihrer Website: "Die Leistungen werden unter Vorbehalt vergütet, worüber die Patientinnen und Patienten informiert werden müssen. Die Leistungserbringung muss unter enger, fachlicher Aufsicht stattfinden, damit die Qualität und Wirksamkeit sichergestellt ist."
In den übrigen 10% der Fälle ist aufgrund der obigen Datenquellen unklar, ob die Kosten übernommen werden.
Mai 2023
Alle Angaben ohne Gewähr